AGB für Fahrtechniktraining und Heimatbiken-Touren


Fahrtechniktraining

  1. Das Training ist sehr praxisorientiert aufgebaut. Deshalb fährt der Trainer mit den Teilnehmern teils auf öffentlichen Strassen, teils auf Feld- und Waldwegen zu den Übungsplätzen. Während dieser Fahrten ist genügend Abstand untereinander zu halten. Es werden keine Wettkämpfe oder Downhillrennen ausgetragen. Bergab ist ein dem Tempo angepasster Sicherheitsabstand einzuhalten. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
  2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Trainer haftet nur bei Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt hat.
    Für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Trainers nicht Folge geleistet werden oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird, besteht keine Haftung. Für eventuelle Schäden, die sich der Teilnehmer selbst oder anderen zufügt, ist dieser selbst verantwortlich.
  3. Sofern Trainingsumfänge (nur Level 3) auf diversem Kiesgrubengelände stattfinden, ist zu beachten, dass ein Zutritt zu dieser Kiesgrube NUR für den Trainingsumfang gestattet ist. Jegliche Nutzung der Kiesgrube für private Zwecke ist vom Eigentümer der Kiesgrube ausdrücklich untersagt. Die Nutzung der Kiesgrube für die Trainingszwecke ist zwischen ehoMountainbike und dem Eigentümer vertraglich festgelegt und schließt jegliche Haftung des Kiesgrubeneigentümers ausdrücklich aus.
  4. Biken ist als Risikosportart eingestuft. Dass es dabei zu Unfällen kommen kann, muss jedem Teilnehmer bewusst sein. Das Training und das Trainingsgelände sind so ausgewählt, dass diese Risiken minimiert sind.
    Dennoch muss sich jeder Teilnehmer der vorhandenen Gefahren bewusst sein. Diese können auch durch umsichtige Betreuung des Trainers nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  5. Es besteht Helmpflicht für alle Teilnehmer!
    Teilnehmer ohne Helm werden vom Training ausgeschlossen !!!
  6. An den MTB-Fahrtechniktrainings kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jegliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, führt zum Ausschluß vom Training
  7. Teilnehmen kann man nur mit geeignetem Material. Das heißt: Dringend empfohlen ist ein Mountainbike mit geländetauglicher Ausstattung. Dabei ist zu bedenken, dass das Training teilweise in unbefestigtem oder auch unwegsamem Gelände durchgeführt wird. Zudem kann entsprechendes Wetter den Untergrund weicher, rutschiger und tiefer machen. Somit ist auf gutes Reifenmaterial besonders zu achten.
    Bei einem kurzen Check durch den Trainer vor Beginn des Trainings, wird die Ausstattung des Bikes begutachtet.
  8. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Merkblatt, dass er diese AGB´s gelesen und akzeptiert hat und auf eigenes Risiko teilnimmt. (Das entsprechenden Merkblatt kann bei der Anmeldung heruntergeladen werden oder wird per Mail rechtzeitig vor dem Training an die Teilnehmer verschickt)
    Mit der Unterschrift wird weiter erklärt, dass dem Teilnehmer bekannt ist, dass bei Fahrten im Rahmen des Trainings auf öffentlichen Straßen und Wegen die StVO zu beachten ist.
  9. Sollte ein Teilnehmer an relevanten gesundheitlichen Beschwerden und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden, bitte dies vor dem Training dem Trainer mitteilen, damit dieser gegebenenfalls schnell handeln kann.
  10. Beim Training werden Foto- und/oder Videoaufnahmen von den Teilnehmern gemacht. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbezwecke (z.B. Abdruck der Fotos in Prospekten, Erstellung von Videos, Präsentation im Internet) und/oder Diavorträge genutzt werden können, ohne dass die einzelne Einholung einer Einwilligung notwendig ist. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so muss bis spätestens Trainingsbeginn in schriftlicher Form widersprochen werden.
    Eine sorgfältige und verantwortungsvolle Auswahl geeigneter Fotos für o.g. Zwecke wird zugesichert.
  11. Die Gebühr für das Training ist entweder im Voraus auf das im o.g. Merkblatt angegebene Bankkonto zu überweisen, oder direkt vor dem Training in bar dem Trainer zu übergeben.
  12. Eine Teilnahme am Training ist nur möglich, wenn das o.g. Merkblatt vom Teilnehmer unterschrieben ist und zu Beginn des Trainings vorliegt.  Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Heimatbiken-Touren

  1. Die von ehoMountainbike angebotenen Touren führen hauptsächlich über Feld- Wald- und Forstwege abseits befahrener Straßen. Dennoch wird auch mit den Teilnehmern teils auf öffentlichen Straßen gefahren. Hierbei sind die Teilnehmer eigenverantwortlich für die Einhaltung der gültigen Straßenverkehrsordnung. Während aller Fahrten ist genügend Abstand untereinander zu halten. Es werden keine Wettkämpfe oder Downhillrennen ausgetragen. Bergab ist ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten.
    Den Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Guide haftet nur bei Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt hat.
    Für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Guides nicht Folge geleistet werden oder die gültige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird, besteht keine Haftung. Für eventuelle Schäden, die sich der Teilnehmer selbst oder anderen zufügt, ist dieser selbst verantwortlich.
  3. Biken ist als Risikosportart eingestuft. Dass es dabei zu Unfällen kommen kann, muss jedem Teilnehmer bewusst sein. Deshalb muss sich jeder Teilnehmer der vorhandenen Gefahren bewusst sein. Diese können auch durch umsichtiges Handeln des Guides nicht ausgeschlossen werden.
  4. Es besteht Helmpflicht für alle Teilnehmer!
    Teilnehmer ohne geeigneten Helm werden von der Tour ausgeschlossen !!!
  5. An den MTB-Heimatbiken-Touren kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jegliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, führt zum Ausschluß von der Tour.
  6. Teilnehmen kann man nur mit geeignetem Material, das heißt, dringend empfohlen ist ein Mountainbike mit geländetauglicher Ausstattung. Dabei ist zu bedenken, dass die Tour teilweise in unbefestigtem oder auch unwegsamem Gelände durchgeführt wird und zudem schlechtes Wetter das Gelände weicher, rutschiger und tiefer machen kann. Somit ist auf gutes Reifenmaterial besonders zu achten.
    Bei einem kurzen Check durch den Guide vor Beginn der Tour, wird die Ausstattung des Bikes begutachtet.
  7. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Merkblatt, dass er diese AGB´s gelesen und akzeptiert hat und auf eigenes Risiko teilnimmt. (Das entsprechenden Merkblatt kann bei der Anmeldung heruntergeladen werden oder wird per Mail rechtzeitig vor der Tour an die Teilnehmer verschickt)
    Mit der Unterschrift wird weiter erklärt, dass dem Teilnehmer bekannt ist, dass soweit die Tour über öffentliche Straßen und Wege führt, die StVO zu beachten ist.
  8. Sollte ein Teilnehmer an relevanten gesundheitlichen Beschwerden und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden, bitte dies vor der Tour dem Guide mitteilen, damit dieser gegebenenfalls schnell handeln kann.
  9. Während der Tour werden Foto- und/oder Videoaufnahmen von den Teilnehmern gemacht. Die TeilnehmerIhr erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbezwecke (z.B. Abdruck der Fotos in Prospekten, Erstellung von Videos, Präsentation im Internet) und/oder Diavorträge genutzt werden können, ohne dass die einzelne Einholung einer Einwilligung notwendig ist.
    Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so muss bis spätestens Tourbeginn in schriftlicher Form widersprochen werden.
    Eine sorgfältige und verantwortungsvolle Auswahl geeigneter Fotos für o.g. Zwecke wird zugesichert.
  10. Die Gebühr für die Tour ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Da diese möglicherweise erst kurz vor Tourbeginn feststeht, muss die Gebühr dem Guide vor Tourstart in bar bezahlt werden.
  11. Eine Teilnahme an der Tour ist nur möglich, wenn o.g. Merkblatt vom Teilnehmer unterschrieben ist und zu Beginn der Tour beim Guide vorliegt.  Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.